ConPad Immobilien   
   Ihr Immobilienmakler im Großraum Baden  

 Tippgeber-Provision - Ein Dankeschön von uns für Sie

Und so einfach geht es:

Sie geben uns einen Hinweis (telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular). Wir prüfen Ihren Tipp und kontaktieren den Eigentümer. Nach erfolgreichem Abschluss des Kaufvertrags überweisen wir Ihnen die Tippgeber-provision. 



Voraussetzungen:

  • Das Objekt ist uns bisher unbekannt und wird bisher noch nicht vermittelt
    oder öffentlich angeboten
  • Die Immobilie wird notariell beurkundet
  • Sie als Tippgeber unterliegen nicht dem Standesrecht. Sie haben kein besonderes 
    Vertrauensverhältnis zu dem Eigentümer (bspw. Mandantschaft etc.).
  • Sie sind mit dem Eigentümer nicht verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.
  • Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen zurückzuführen.
  • Bitte vergewissern Sie sich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten
    zulässig ist.


Steuerliche Hinweise:

  • Erreicht/en die Tippgeber-Provision/en mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
  • Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden.